Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ist unverzichtbar, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen: den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen wie CO² von 2008 bis 2012 um 21% zu senken.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet einen attraktiven Anreiz für die Installation einer Photovoltaik-Anlage von Privathaushalten und Gewerbetreibenden. Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse erleichtern das Umsteigen auf regenerative Energien: Ihre Investition amortisiert sich damit schneller.
Betreiber einer Solaranlage können für 20 Jahre mit einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Der Förderzeitraum beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme. Tatsächlich kommt dem Betreiber sogar die Einspeisevergütung für die 20 Jahre plus für die verbleibenden Monate im Installationsjahr zugute.
Im neuen EEG gibt es bei der Degression der Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde eine Änderung. Die Degression beträgt nun maximal 11% pro Jahr. Bisher waren es 8%.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen, die ab 1. Juli 2010 bzw. ab 1. Oktober 2010 2010 in Betrieb genommen werden:
| 2010 | 2011 | |
| Solarstromanlagen bis einschließlich 30 kWp | 33,03 ct/kWh | 28,74 ct/kWh |
| Solarstromanlagen > 30 kWp – 100 kWp | 31,42 ct/kWh | 27,33 ct/kWh |
| Solarstromanlagen > 100 kWp – 1000 kWp | 29,73 ct/kWh | 25,86 ct/kWh |
| Solarstromanlagen > 1000 kWp | 24,79 ct/kWh | 21,56 ct/kWh |
| Konversionsflächen | 25,37 ct/kWh | 22,07 ct/kWh |
| Ackerflächen | entfällt | entfällt |
| Sonstige Flächen | 24,26 ct/kWh | 21,11ct/kWh |